PBSt
Entscheidende Vorteile für Unternehmen und Behörden
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser — das PBST-Prüfsiegel
Sie suchen einen zuverlässigen und zertifizierten Dienstleister? Einen Partner in der Gebäudereinigung, der sich voll und ganz für eine stringente Umsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) einsetzt? Dann sind sie bei uns ganz richtig. Unser Unternehmen unterzieht sich jedes Jahr einer externen professionellen Betriebsprüfung. Für Sie. Für das Gebäudereiniger-Handwerk. Für einen fairen Markt.
Im Fokus steht dabei das „Prüfsiegel für Gebäudereiniger“, das an hohe Qualitätsstandards und die strikte Einhaltung von arbeits‑, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen und tariflichen Vorschriften gebunden ist. Hierbei geht es uns vor allem um:
- vorschriftsmäßige Dienst- und Werkleistungen (Eindämmung von Schwarzarbeit)
- einen fairen Wettbewerb (Unterbindung wettbewerblicher Fehlentwicklung am Markt)
- die Stärkung legaler Beschäftigungsverhältnisse (bessere Kontrolle von illegal Beschäftigten ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)
- die Fokussierung auf nachprüfbare Leistungen (Verhinderung von Leistungsmissbrauch und ‑betrug)
Ihre Vorteile als Auftraggeber auf einen Blick
Verstöße gegen das AEntG können bei den jeweiligen Unternehmen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Doch nicht nur das: Für Sie als Auftraggeber kann ein Mithaftungsrisiko bestehen, das es auszuschließen gilt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, nur mit Dienstleistungsunternehmen zusammenzuarbeiten, die sich von unabhängiger Stelle überprüfen lassen. Mit uns sind Sie mit „Brief und Siegel“ auf der sicheren Seite.
- Einhaltung aller Bestimmungen: Sie haben Gewissheit, dass wir die geltenden arbeits‑, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen sowie die tariflichen Vorschriften einhalten.
- Ausschluss von fahrlässigem Handeln: Sie sind ohne Aufwand gegen Vorwürfe der Zollbehörde (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geschützt, wenn es um das Thema fahrlässiges Handeln geht. Viele Prüfungen, die der Zoll von einem Auftraggeber erwartet, sind von der Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk (PBST) schon bereits erfolgt. Egal, ob es um die Prüfung der Angemessenheit des kalkulierten Stundenverrechnungssatzes oder die Machbarkeit der Leistung geht.
- Ausschluss von Mithaftungsrisiken: Sie sind gegen Mithaftungsrisiken nach §5 AentG abgesichert.
- Wahrung vor Imageschäden: Als PBST-geprüfter Dienstleister im Gebäudereiniger-Handwerk arbeiten wir stets fair und nach hohen Qualitätsstandards. Ihr positives Image wird so in jedem Fall gewahrt.
Tipps für die Vergabe/Bietererklärung
Bei der Vergabe von gewerblichen Dienstleistungen im Reinigungsbereich – auch wenn diese nur Teilbereiche des Auftrages beinhalten – gilt der als allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohn- und Rahmen-Tarifvertrag des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.
Hier sind einige Punkte zu beachten:
- Angemessenheit des Preises: Überprüfen Sie die Angemessenheit des Preises anhand von validen Kriterien: Berücksichtigt der Stundenverrechnungspreis alle relevanten Komponenten der Kalkulation, sprich zumindest den Mindest-Tariflohn, tarifliche und gesetzliche Lohnfolgekosten, Material‑, Aufsichts- und unternehmensbezogene Kosten?
- Machbarkeit: Fragen Sie sich, ob die hinter dem Preis stehende Leistung in der vereinbarten Zeit wirklich machbar ist. Warum? Weil eine vom Auftraggeber akzeptierte, deutlich überhöhte Leistung der Reinigungskraft als Verstoß gegen die Bestimmungen des AEntG gewertet werden kann. Das heißt konkret: Wenn Reinigungskräfte die Reinigung nicht in der kalkulierten Zeit schaffen können und evtl. unbezahlte Mehrstunden leisten, ergibt sich rechnerisch ein unter dem Mindesttarif liegender Stundenlohn.
- Preisanpassungsklauseln: Preisanpassungsklauseln sind, z. B. bei Änderung der Tarife oder Sozialbeiträge, gerechtfertigt. Bei einer Verweigerung kann auch darin ein Verstoß gegen das AEntG gesehen werden.
- Leistungsdefinition: Sofern eine besondere Qualität für und bei der Reinigungsausführung gefordert ist, sollte seitens des Auftraggebers eine genaue Darstellung der Leistung aufgezeigt und gegebenenfalls Obergrenzen von Leistungsmaßen (m2/Std.) angegeben werden.
- Zertifizierte Sicherheit: Wählen Sie uns als Dienstleister, welcher PBST-zertifiziert ist. So können Sie transparente Leistungen auf hohem Niveau erwarten und sind vor „schwarzen Schafen“ geschützt.
Der Auftraggeber haftet nach § 5 Abs. 2 AEntG mit.
Vorausschauendes Handeln minimiert Ihr Mithaftungsrisiko!